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Rechtsanwalt Dietz - Ihr Anwalt

Sie sind Arzt oder Mediziner und sehen sich einem strafrechtlichen Vorwurf gegenüber
Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung oder Tötung?
Wir verteidigen Sie kompetent und diskret
Sie sind Ärztin, Arzt oder Pflegekraft und nach einem tragischen Ereignis mit dem Vorwurf konfrontiert, einen Menschen durch Fahrlässigkeit getötet zu haben? In dieser Ausnahmesituation brauchen Sie nicht nur juristischen, sondern auch menschlich und fachlich fundierten Beistand.
Typische medizinische Fallkonstellationen:

  • Reanimationsverzögerung trotz erkennbarer Indikation
  • Medikationsfehler durch Verwechslung oder Dosierungsfehler
  • Übersehene Symptome trotz Aufnahmebefund
  • Fehler bei der OP-Vorbereitung oder Durchführung
  • Missverständnisse im Übergabegespräch oder in der Notaufnahme

Was passiert nach einer Anzeige?

  • Die Staatsanwaltschaft leitet ein Ermittlungsverfahren ein
  • Häufig kommt es zu einer polizeilichen Anhörung
  • Berufsrechtliche Konsequenzen oder Presseberichte sind möglich
  • Die Beweisaufnahme erfolgt oft durch Sachverständige

Wie wir helfen:
Gemeinsam mit unserem erfahrenen Kollegen Prof. Dr. Nirk bieten wir bundesweite Verteidigung in Medizinstrafverfahren. Wir übernehmen die Kommunikation mit den Ermittlungsbehörden, beantragen Akteneinsicht und entwickeln eine medizinisch fundierte Verteidigungsstrategie. Dabei greifen wir auf ein Netzwerk aus Gutachtern und medizinischen Fachberatern zurück.
Fallbeispiele aus unserer Praxis:

  • Eine Notärztin wurde wegen unterlassener Diagnostik eines Schlaganfalls angezeigt. Wir konnten darlegen, dass das diagnostische Vorgehen leitliniengerecht war.
  • Ein Oberarzt wurde nach einem tödlichen Komplikationsverlauf bei einer Notoperation verdächtigt. Durch frühzeitige Einbindung eines unabhängigen Sachverständigen konnte das Verfahren eingestellt werden.

Kontaktieren Sie uns vertraulich
Wir behandeln jeden Fall mit höchster Diskretion. Nehmen Sie Kontakt auf, wenn Sie betroffen sind – am besten bevor Sie eine Aussage tätigen.
Soforthilfe vom Strafverteidiger bei Verdacht auf fahrlässige Tötung – jetzt vertraulich anfragen.

 
 
 
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